Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich

Auskünfte, Beratung, Buchung und Durchführung von ZATO Bungee Jumping Angeboten und Leistungen erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Leistungsbeschreibung

ZATO Bungee Jumping betreibt mobile Bungee-Anlagen in Deutschland mit unterschiedlichen Absprunghöhen. Gesprungen wird ausschließlich mit zertifizierten Bungee Seilen. Alle weiteren verwandten Systembausteine (z.B. Seile, Karabiner, Personenkörbe etc.) sind ebenfalls zertifiziert.

3. Gutscheine

1. Die Durchführung der Erlebnisse obliegt alleine dem Veranstalter ZATO Bungee Jumping. Nach dem Erwerb eines Gutscheines ist der Kunde berechtigt, selber die Auswahl für bestimmte Erlebnisse bzw. Aktionsorte (im Falle eines Wahlgutscheines) zu treffen sowie einen Termin zur Durchführung abzustimmen. Der Vertrag hinsichtlich der Buchung und Durchführung des jeweiligen Erlebnisses kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und ZATO Bungee Jumping zustande.

2. Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt 12 Monate ab Ausstellungsdatum (Erwerb). Eine Verlängerung der Gültigkeitszeiträume ist durch eine Verlängerungsgebühr möglich.

3. Der angebotene Preis für Gutscheine bzw. Gutscheine mit Gutschein-Verpackung ist bindend. Alle angegebenen Preise für Erlebnis-Dienstleistungen sind Endpreise (inkl. MwSt).

4. Die Erlebnis-Gutscheine sind übertragbar und können von einer beliebigen (jedoch für das jeweilige Erlebnis geeigneten) Person eingelöst werden.

4. Widerrufungsrecht

Das Widerrufungsrecht erlischt vorzeitig, wenn ZATO Bungee Jumping mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufungsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B.: Terminierung und /oder Ausübung des Erlebnisses vor Ablauf der Widerrufungsfrist; Buchung von Nebenleistungen vor Ablauf der Widerrufungsfrist).

5. Einschränkungen / Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis

1. Die Voraussetzung für die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht). Diese Voraussetzungen sind bei den einzelnen Erlebnisbeschreibungen benannt. Nach erfolgter Buchung ist der Käufer eines Gutscheines dafür verantwortlich, dass die entsprechende Person, die an dem jeweiligen Erlebnis teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.

2. Die Erlebnisse finden unter freiem Himmel statt und unterliegen Witterungseinflüssen. Wenn die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist, wird der Teilnehmer in den Erlebnisbeschreibungen darüber informiert.

3. Der Gutschein ist zum Erlebnis unbedingt mitzubringen da ansonsten der Anspruch auf die Leistung verfällt. Sollte der Teilnehmer ein gebuchtes/terminiertes Erlebnis nicht antreten, verfällt der Leistungsanspruch.

4. Der Teilnehmer hat über seinen Gesundheitszustand Auskunft zu geben. Unter anderem schließen folgende Beeinträchtigungen die Teilnahme aus:

a. Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Herz- und Kreislauferkrankungen, Herzschrittmacher, Epilepsie, Augenoperationen, Grüner Star, Netzhautschädigungen, erhöhtes Risiko im Herz- und Kreislaufsystem, bekannte Gefäßanomalien, chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen, Erkrankungen des Innenohres, psychische Erkrankungen, Thrombose- bzw. Marcoumartherapie, Schäden am Bewegungsapparat, anlagemäßig bedingte Fehlformen und Bildungsstörungen, sowie erworbene Wirbelsäulenschäden, und Degenerationserscheinungen, die die Funktion des Gesamtachsenorgans (Wirbelsäule) dauernd erheblich negativ beeinflussen, Alkohol- und Drogeneinfluss

5. Der Springer hat zu bestätigen, dass er den physischen und psychischen Anforderungen der Aktivität gewachsen ist. Der Springer hat am Aktionsort eine Erklärung abzugeben („Teilnehmervereinbarung“), in der er über die Risiken des Sports aufgeklärt wird, insbesondere bei möglicherweise bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen (siehe oben).

6. Folgende körperliche Konstitution und Alter sind erforderlich:

a. Mindestalter: 14 Jahre. (Bis 18 Jahre nur mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten)

b. Körpergewicht: zwischen 50 und 120 kg

c. Tandem Sprung: Gesamtgewicht bis zu 170 kg, Mindestgewicht von beiden Teilnehmern ist mindestens 50kg

7. Alle Teilnehmer haben vor dem Sprung selbständig die Taschen vollständig zu leeren (Handy, Geldbeutel, Kleingeld, usw.) und ggf. Brille, lose Halsketten, Armbanduhren, etc. abzulegen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mögliche verlorene Wertgegenstände.

8. Anweisungen durch den Veranstaltungsleiter: Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Teams, speziell des Team-Leiters Folge zu leisten. Sollte sich der Teilnehmer den Sicherheitsanweisungen des Team-Leiters widersetzen, hat dieser das Recht, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Der Gutschein verfällt in diesem Falle ersatzlos.

9. Das Verschweigen von Krankheiten und Beeinträchtigungen auf der Seite des Teilnehmers welche den Teilnehmer laut Ausschlusskriterien von der Veranstaltung ausschließen würden, schließt den Teilnehmer als Kläger für Schadensersatzansprüche aus.

10. Dem Teilnehmer wird empfohlen sich dem Wetter entsprechend zu bekleiden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet für wetterentsprechende Bekleidung des Teilnehmers (Regenmäntel, -schirme etc.) zu sorgen. Des Weiteren ist der Veranstalter nicht verpflichtet Getränke oder Speisen am Veranstaltungsort bereit zu stellen.

11. Der Teilnehmer muss mit einer Wartezeit von ca. 1 bis 1,5 Stunden inkl. Anmeldung, Vorbereitung und Sprung rechnen. Wartezeiten und Verschiebung sind z.B. witterungsabhängig möglich.

12. Die Verwendung von Bild-, Ton- und Videomaterial von dem Erlebnis für kommerzielle Zwecke ist nur nach Abstimmung mit dem Veranstalter ZATO Bungee Jumping erlaubt.

13. Bildmaterial: Mit seiner Unterschrift willigt der Teilnehmer ein, dass das von ZATO Bungee Jumping bzw. ihrer Partner, aufgenommene Film- und Fotomaterial, unentgeltlich und widerspruchslos für PR-, Werbe-, Vertriebs- und Marketingzwecke verwendet werden darf. Er bestätigt, dass keinerlei Persönlichkeitsrechte seiner Person durch deren Auftritt in den durchgeführten Bild- und Filmaufnahmen verletzt werden. Der Teilnehmer willigt insbesondere ein, dass diese Fotos und Filme unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzt sowie auf alle bekannten Nutzungsarten verwendet werden dürfen, wie beispielsweise im Internet, bei Medienkooperationen sowie im Rahmen weiterer Veröffentlichungen jeglicher Art. Der Teilnehmer versichert, dass alle Rechte bezüglich der Anfertigung, Verbreitung und Veröffentlichung sämtlicher oben genannter Fotos ausschließlich bei ZATO Bungee Jumping liegen. Obigen Rechteeinräumung, bzw. der beabsichtigten Verwendung, stehen keine Rechte Dritter (z.B. von weiteren Fotografen, Bildagenturen) entgegen.

6. Verfügbarkeit

Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z. B. Ort/Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszeiten) finden Sie in den einzelnen Erlebnisbeschreibungen. Die Buchung (Terminabstimmung) ist mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin vorzunehmen. Für Ferien- oder Wochenendzeiten ist eine noch längere Vorlaufzeit empfehlenswert. Die verbindliche Buchung der Teilnahme gilt erst mit der Reservierungserklärung bzw. Bestätigung durch den Veranstalter ZATO Bungee Jumping.

7. Körperliche Behinderungen

ZATO Bungee Jumping begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebotenen Erlebnissen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Falle möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Der Veranstalter bittet die Teilnehmer deswegen, den Veranstalter bei deren Bestellung über bestehende Behinderungen des Teilnehmers zu informieren.

8. Leistungsänderungen

1. Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Erlebnissen nach Kauf eines Gutscheins erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt und die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht signifikant beeinträchtigen. Änderungen zu Ihrem gebuchten Erlebnis werden dem Teilnehmer nach Kenntniserlangung durch die ZATO Bungee Jumping mitgeteilt.

2. Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Erlebnisse dienen lediglich als Anhaltspunkte. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.

3. Das Team behält sich vor, im Falle einer starken Verzögerung des Tagesablaufs, welche zu einer Veranstaltung in Dunkelheit und dadurch zu einem Sicherheitsrisiko führen kann, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden. Die Gültigkeit der Gutscheine der Teilnehmer, welche auf ihr Erlebnis verzichten mussten, besteht weiterhin. Es besteht kein Schadenersatzanspruch durch Verzögerung des Tagesverlaufes.

4. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass aus Sicherheitsgründen die Outdoor-Erlebnisse bei starkem Wind oder bei Gewitter unterbrochen oder verschoben werden müssen.

5. Bei einem Bungeesprung über Wasser wird kein Dip-In (Eintauchen) garantiert.

6. Die verwendeten Fotografien und Abbildungen zu den Erlebnissen dienen der allgemeinen Beschreibung. Fotos und Abbildungen, von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Fahrzeugen, Orte u.a., sind unverbindlich und können variieren.

9. Nichteinlösung von Gutscheinen, Stornierung

1. Sollte ein Gutschein im Gültigkeitszeitraum von der bestimmten Person nicht eingelöst werden können, obliegt es dem Käufer oder der bestimmten Person, den Gutschein anderweitig zu verwerten (z.B. Vergabe an andere geeignete Person). Bei Nichtteilnahme an einem Erlebnis innerhalb des Gültigkeitszeitraumes verfällt die gezahlte Vergütung.

2. Ist ein Termin zur Durchführung des Erlebnisses vereinbart und erscheint der Teilnehmer nicht, verfällt der Gutschein ersatzlos. Der Teilnehmer hat Terminverschiebungen rechtzeitig mit dem Erlebnispartner abzustimmen und sich über Gebühren zu erkundigen, die im Falle von Terminverschiebungen oder kurzfristigen Absagen eventuell anfallen können.

10. Rücktritt durch den Kunden

1. Rücktritt durch den Kunden: Soweit das Erlebnis bereits bei der ZATO Bungee Jumping gebucht ist, sind im Falle des Rücktritts durch den Kunden folgende Prozentsätze des jeweiligen Verkaufspreises zu tragen:

2. Bei Rücktritt bis einschließlich dem 15. Tag vor Beginn des Erlebnisses hat der Kunde eine Rücktrittsentschädigung in Höhe von 10 % des Verkaufspreises zu tragen.

3. Bei Rücktritt vom 14. Tag bis einschließlich zum 1. Tag vor Beginn des Erlebnisses hat der Kunde eine Rücktrittsentschädigung in Höhe von 50 % des Verkaufspreises zu tragen.

4. Bei Rücktritt am Tag des Beginns des Erlebnisses hat der Kunde eine Rücktrittsentschädigung in Höhe von 100 % des Verkaufspreises zu tragen.

5. Soweit der Kunde an einem Erlebnis ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht teilnehmen sollte, verfällt die gezahlte Vergütung.

6. Ist der Teilnehmer am Veranstaltungsort und entscheidet sich gegen die Durchführung des Erlebnisses (Angst, etc.) kann er den Gutschein noch vor Ort auf eine andere Person übertragen welche das Erlebnis jedoch am selben Veranstaltungstag absolvieren muss.

7. Falls es für den Teilnehmer nicht möglich ist am Veranstaltungstermin vor Ort zu sein, muss er mindestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin den Veranstalter von seinem Nichterscheinen in Kenntnis setzen, so dass der Leistungsanspruch des Teilnehmers nicht verfällt.

8. Wenn der Kunde die in § 10 Abs. 2 und 3 beschriebenen Rücktrittsentschädigung nicht tragen möchte, so entfällt der Gutschein ersatzlos.

11. Rücktritt durch ZATO Bungee Jumping

1. Sollte aufgrund von Witterungseinflüssen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen, das Erlebnis nicht durchgeführt werden können, behält sich der Veranstalter das Recht die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, sein Erlebnis zu einem späteren Zeitpunkt an einem vorher vereinbarten Ersatztermin zu absolvieren.

2. Der Teilnehmer hat bei der Reservierung des Erlebnisses seine aktuellen Kontaktdaten (Email, Mobilnummer, etc.) anzugeben, um für den Veranstalter ständig erreichbar zu sein. Die Teilnehmer werden im Falle eines Ausfalles der Veranstaltung umgehend per Email und Telefon kontaktiert. Den Teilnehmern wird daher empfohlen ihr Emailkonto und/oder Anrufbeantworter vor der Veranstaltung regelmäßig zu prüfen um sich über eine mögliche Absage in Kenntnis zu setzen.

3. Der Gutschein behält in dem oben genannten Fall seine Gültigkeit.

4. Weitergehende Ansprüche an die ZATO Bungee Jumping, z.B. Schadensersatzansprüche (Reisekosten oder etwaige entstandene Aufwendungen), sind jedoch ausgeschlossen.

12. Haftung für Mängel und Schäden

1. Für an der Anlage hinterlegte Gegenstände – auch persönlich an Veranstalter übergebene – übernimmt der Veranstalter bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch entgegen anderer Aussagen vor Ort.

2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch mögliche verlorene, herab fliegende Wertgegenstände der Teilnehmer während der Absolvierung des Erlebnisses verursacht werden. Der Teilnehmer wird aus diesem Grund darauf hingewiesen, alle Taschen zu leeren, sowie Schmuck abzulegen.

3. Bungee Jumping ist eine Outdoor-Sportart. Für während der Aktion getragene Kleidung wird im Falle einer Verschmutzung und/oder Beschädigung keine Haftung übernommen.

4. Dem Teilnehmer ist sich beim Kauf einer Videoaufnahme bewusst, dass die Aufnahme des Erlebnisses auf Video (falls gewünscht) je nach Art des Erlebnisses, variieren kann. Ein defektes Video kann, unter Nachweis an den Veranstalter, zu einer Rückerstattung des Verkaufspreises führen. Zusätzliche Schadensersatzansprüche (z.B. weiterer Sprung mit Videoaufnahme) sind ausgeschlossen.

5. Eine Berührung mit dem Bungeeseil, Bergseilen oder Karabinern kann nicht ausgeschlossen werden. Daraus möglicherweise resultierende Kontusionen sind bei solchen Outdoor-/ Extremsportarten einzukalkulieren.

13. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

1. Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Geschäftssitz von ZATO Bungee Jumping. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von ZATO Bungee Jumping.

14. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.